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   BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 7/87   

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https://dejure.org/1988,11192
BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 7/87 (https://dejure.org/1988,11192)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 10 RKg 7/87 (https://dejure.org/1988,11192)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 7/87 (https://dejure.org/1988,11192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeld - Entziehung - Schriftlicher Bescheid - Zahlungseinstellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Feststellungsklage

    Bleibt auch nach sorgfältiger Auslegung offen, ob eine hoheitliche Regelung überhaupt vorliegt (BSG SozR 5870 § 25 Nr. 2) oder welchen Inhalt sie hat, so fehlt es an einer Regelung, die als rechtswidriger und deshalb aufhebbarer Verwaltungsakt immerhin bis zu ihrer Aufhebung wirksam sein könnte.
  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93

    Kindergeld - Zahlungseinstellung - Nachzahlung - Verjährung

    Ferner pflegte sie nach ihrer damaligen Verwaltungspraxis bei Verletzung von Mitwirkungspflichten der Kindergeldberechtigten, z.B. der Nichtvorlage von Haushaltsbescheinigungen, ihre Zahlungen in der Regel durch interne Verfügung einzustellen, ohne förmliche Aufhebungsbescheide zu erlassen (zur offenkundigen Fehlerhaftigkeit eines derartigen Vorgehens s bereits BSG vom 23. Februar 1988, SozR 5870 § 25 Nr. 2 S. 6).
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum

    Ein Verstoss hiergegen führt zur Nichtigkeit des Bescheides (§ 40 Abs. 1 SGB X); es wäre dann nicht von einem rechtswidrigen, aber wirksamen Verwaltungsakt auszugehen, der nach Ablauf der Vier-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 SGB X nicht mehr zurücknehmbar wäre (so das SG Nürnberg), sondern von einem unwirksamen, d.h. letztlich nichtexistenten Verwaltungsakt (BSG vom 23.02.1988 - 10 RKg 7/87 in SozR 5870 § 25 Nr. 2. Nur im Falle des § 25 Abs. 2 BKGG a.F., also insbesondere bei der Anzeige des Berechtigten, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr erfüllt sind, darf von der Erteilung eines schriftlichen Bescheides abgesehen werden, vgl. BSG vom 18.07.1989 - 10 RKg 14/88 und vom 27.02.1981 - 10 RKg 5/80 unter Berufung auf das Urteil vom 23.02.1988).
  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 33/99
    Hierin liegt keine Entziehung/Rückforderung des Kindergelds (vgl. BSG vom 23.02.1988 - 10 RKg 7/87 in SozR 5870 § 25 Nr. 2), ebenso wenig ein Verwaltungsakt über die Aufrechnung.
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 15/03

    Anspruch eines in Deutschland arbeitenden Franzosen auf Kindergeld; Erhöhung des

    Wird die Schriftform nicht beachtet, liegt nicht etwa ein schlicht rechtswidriger (vorliegend konkludenter) Verwaltungsakt vor, der binnen Jahresfrist anzufechten wäre, sondern ein gemäß § 40 Abs. 1 SGB X nichtiger Verwaltungsakt (BSG vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 7/87 in SozR 5870 § 25 Nr. 2) und deshalb keine irgendwie wirksame Regelung im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X. Nur im Falle des § 14 Abs. 2 BKGG n.F. (bzw. § 25 Abs. 2 BKGG a.F.) darf von der Erteilung eines schriftlichen Bescheides abgesehen werden (BSG vom 18. Juli 1989 - 10 RKg 14/88 unter Berufung auf das Urteil vom 23. Februar 1988; ebenso vom 27. Februar 1981 - 10/8b RKg 5/80).
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